Existenzgründung
für einen guten Start

Ihre Geschäftsidee - unsere Erfahrung

Von einer guten Geschäftsidee, einem interessanten Angebot zur Firmenübernahme oder der Möglichkeit, sich an einem profitablen Unternehmen zu beteiligen bis hin zur Umsetzung ist einiges zu beachten.

 

Wir empfehlen Existenzgründern zuerst Kontakt mit den örtlichen IHKs aufzunehmen. Diese bieten nicht nur eine kostenfreie Gründungsberatung oder Existenzgründungsseminare und Leitfäden für den Weg in die Selbständigkeit, sie kennen auch die Ansprechpartner lokaler Fördermittel-, Finanzierungs- und Gründungsberater.

 

Wenn Sie die ersten Grundlagen zu den betriebswirtschaftlichen und finanzwirtschaftlichen Fragen der Existenzgründung beantwortet haben, ist die Zeit gekommen, sich unabhängig von einem Steuerberater beraten zu lassen. Noch vor den ersten Anmeldung des Gewerbes ist die Frage zu beantworten, in welcher Rechtsform das Unternehmen gegründet werden sollte.

 

Reichen „kostengünstigere“ Alternativen wie Einzelunternehmen oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts, etwa weil Sie sich gegen die Hauptrisiken hinreichend versichern können. Oder empfiehlt sich für die Art des Unternehmens oder der Tätigkeit eine haftungsbeschränkte Rechtsform (GmbH, GmbH & Co. KG sowie UG oder UG & Co. KG).

 

Erst wenn die Rechtsform steht, können die notwendigen behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse beantragt werden. Auch sind die relevanten Förderungen (z.B. Existenzgründungskredite) und Zuschüsse (z.B. Investitionszuschüsse) von dem tatsächlich tätig werdenden Unternehmen zu beantragen; ein nachträglicher Austausch des Antragstellers ist meist nicht möglich.

 

dhs kann mit seiner betriebswirtschaftlichen Abteilung sowohl Ihren Businessplan wie auch Ihr Finanzierungsvorhaben unabhängig und mit der Erfahrung vieler Beraterjahre beurteilen. Unsere Rechts- und Steuerberater helfen Ihnen durch den Behördendschungel, setzen mit Ihnen eine einfache aber moderne Buchführung auf und halten Ihnen den Rücken frei, damit Sie sich auf das konzentrieren können, wofür Sie brennen – Ihre Geschäftsidee.

welchen support benötigen sie?

fachliche kompetenz aus einer hand

Steuerberatung

Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine Steuerstrategie, die auch in Zukunft zu Ihrem Unternehmen passt.

Personalwesen

Erstellung von laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Wirtschaftsprüfung

Abschluss-, Sonderprüfungen und weitere prüfungsnahen Dienstleistungen

Rechtsberatung

Wir vertreten Ihre Interessen rund um die Prüfung und Gestaltung von Verträgen aus den verschiedensten Bereichen des Wirtschafts-, Gesellschafts- und Arbeitsrechts.

Digitalisierung

Shopsystem, ERP-Anbindung oder gesetzeskonforme Digitalisierung Ihrer Eingangsrechnungen

wussten sie eigentlich...

faq existenzgründung

Welche haftungsbeschränkten Rechtsformen gibt es?

Eine Haftungsbeschränkung erreicht man mit sämtlichen Kapitalgesellschaften, insbesondere mit der häufig vertretenen GmbH. Bei den Personengesellschaft bietet sich die GmbH & Co. KG an, in Einzelfällen auch die UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG.  

Was sind die wesentlichen Unterschiede der haftungsbeschränkten Rechtsformen?

Das Besteuerungsregime der Kapitalgesellschaften unterscheidet sich wesentlich von dem der Personengesellschaften. Die Gewinne von Kapitalgesellschaften werden auf zwei Ebenen besteuert. Die Gewinne unterliegen der Körperschaftsteuer und grundsätzlich auch der Gewerbesteuer. Die Gesamtsteuerbelastung liegt auf Ebene der Körperschaft bei rund 31 %. Eine Besteuerung auf der Ebene der Anteilseigner findet nur bei ausgeschütteten Gewinnen statt. Die Gesamtsteuerbelastung steigt bei Ausschüttung der erwirtschafteten Gewinne auf bis zu 51 %.

 

Personengesellschaften werden transparent besteuert, d. h. die Gewinne unterliegen immer der individuellen Einkommensteuer von 0 bis 45 %. Die Personengesellschaften sind selbst Steuersubjekt der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer wird jedoch auf die Einkommensteuer angerechnet. Die Gesamtsteuerbelastung liegt zwischen 0 und 47 %.

 

Kapitalgesellschaften sind insbesondere beliebt, wenn z. B. aufgrund einer Wachstumsstrategie keine Ausschüttungen beabsichtigt sind und daher die Gewinne thesauriert werden sollen. Bei kleineren Kapitalgesellschaften kann der Nachteil der höheren Besteuerung von Gewinnausschüttungen durch die Vereinbarung von Geschäftsführergehältern, Miet- oder Darlehensverträgen teilweise kompensiert werden.

 

Personengesellschaften bieten sich bei schwankenden Gewinnen an, weil die unteren Progressionsstufen in Jahren niedriger Gewinne genutzt werden können. Auch bieten Personengesellschaften in der praktischen Handhabung eine höhere Flexibilität. Entnahmen der Gesellschafter werden dem Privatbereich zugeordnet, während bei Kapitalgesellschaften Zahlungen nur aufgrund einer schuldrechtlichen Vereinbarung oder eines Ausschüttungsbeschlusses erfolgen dürfen.

 

Wir stellen die grundsätzlichen Unterschiede der Rechtsformen dar. Im Einzelfall können sich bei Beteiligungs- und Finanzierungsstrukturen weitere Vorteile der ein oder anderen Rechtsform ergeben, die wir in den Grundsätzen aufgrund steuerlicher Sondervorschriften nicht dargestellt haben.